
Verbraucherzentrale : Neue Förderlandschaft nutzen
Für energieeffiziente Sanierungen von Altbauten
Wer
derzeit eine Haussanierung oder einen Neubau plant, profitiert von verbesserten
Fördermaßnahmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz
hin.
Bund und Land haben in
den vergangenen Monaten Änderungen an den Programmen zur Förderung baulicher
Energiesparmaßnahmen vorgenommen. Für Laien sind die Konditionen nach Ansicht
der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale schwer verständlich. Sie hat zwei
Übersichten zu den Förderprogrammen für Alt- oder Neubauten verfasst (siehe
Info)
Die wichtigsten
Neuerungen sind:
Wer sein Haus
energieeffizient saniert, kann bis zu 75.000 Euro KfW-Darlehen erhalten. Der
Effektivzins dafür beträgt 1,41 Prozent bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Hinzu
kommt ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent beziehungsweise 12,5 Prozent, je
nachdem, wie groß die Energieeinsparung ist. Für kleinere Darlehen liegt der
Zinssatz etwas höher.
Wer kein Darlehen
aufnehmen möchte, kann einen Bauzuschuss beantragen, der je nach
Energieeinsparung bei 7500 Euro beziehungsweise bei 13.125 Euro liegt.
Einzelmaßnahmen werden mit maximal 2500 Euro gefördert.
Hinzu kommt ein neues
Sonderförderprogramm der KfW für Baubegleitungen, den Austausch von
Nachtspeicherheizungen und einen Heizungscheck.
Weitere Gelder können
fließen, wenn im Rahmen der Sanierung die Wärmeversorgung ganz oder teilweise
auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Hier greift auch das Förderprogramm
„Erneuerbare Energien“ des Bundesumweltministeriums oder die Einspeisevergütung
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zuschüsse gibt es für Solaranlagen,
Pelletheizungen und Wärmepumpen.
Das Land
Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen, die der Energieeffizienz von
Wohngebäuden dienen, mit einem Barzuschuss. Der Bau von Passiv- und
Energiegewinnhäusern wird ebenso gefördert wie hocheffiziente energetische
Sanierungen. Die Zuschüsse für Einfamilienhäuser liegen bei 5000 Euro
beziehungsweise bei 8000 Euro.
Das Programm
Modernisierung 2009 der Landestreuhandbank fördert die Modernisierung von
selbst genutztem und vermietetem Wohnraum mit bis zu 2500 Euro beziehungsweise
mit einer Zinsvergünstigung, wenn bestimmte Einkommensgrenzen und
Mietobergrenzen eingehalten werden.
Da Fördermittel oft vor
Beginn der Maßnahmen beantragt werden müssen, rät Hans Weinreuter, Energiereferent
der Verbraucherzentrale, zu frühzeitiger Antragstellung.
INFO
Den Überblick über die
Förderprogramme des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gibt es im Internet
unter www.energieberatung-rlp.de,
zum Abholen bei den örtlichen Verbraucherberatungsstellen und im Postversand
gegen Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten, adressierten DIN-A5-Umschlags
an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 4107, 55031 Mainz,
Stichwort „Förderprogramme Alt- beziehungsweise Neubau“.



