Verbraucherzentrale : Neue Förderlandschaft nutzen

Für energieeffiziente Sanierungen von Altbauten


Wer derzeit eine Haussanierung oder einen Neubau plant, profitiert von verbesserten Fördermaßnahmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin.

 

Bund und Land haben in den vergangenen Monaten Änderungen an den Programmen zur Förderung baulicher Energiesparmaßnahmen vorgenommen. Für Laien sind die Konditionen nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale schwer verständlich. Sie hat zwei Übersichten zu den Förderprogrammen für Alt- oder Neubauten verfasst (siehe Info)

Die wichtigsten Neuerungen sind:

Wer sein Haus energieeffizient saniert, kann bis zu 75.000 Euro KfW-Darlehen erhalten. Der Effektivzins dafür beträgt 1,41 Prozent bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent beziehungsweise 12,5 Prozent, je nachdem, wie groß die Energieeinsparung ist. Für kleinere Darlehen liegt der Zinssatz etwas höher.

Wer kein Darlehen aufnehmen möchte, kann einen Bauzuschuss beantragen, der je nach Energieeinsparung bei 7500 Euro beziehungsweise bei 13.125 Euro liegt. Einzelmaßnahmen werden mit maximal 2500 Euro gefördert.

Hinzu kommt ein neues Sonderförderprogramm der KfW für Baubegleitungen, den Austausch von Nachtspeicherheizungen und einen Heizungscheck.

Weitere Gelder können fließen, wenn im Rahmen der Sanierung die Wärmeversorgung ganz oder teilweise auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Hier greift auch das Förderprogramm „Erneuerbare Energien“ des Bundesumweltministeriums oder die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zuschüsse gibt es für Solaranlagen, Pelletheizungen und Wärmepumpen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Maßnahmen, die der Energieeffizienz von Wohngebäuden dienen, mit einem Barzuschuss. Der Bau von Passiv- und Energiegewinnhäusern wird ebenso gefördert wie hocheffiziente energetische Sanierungen. Die Zuschüsse für Einfamilienhäuser liegen bei 5000 Euro beziehungsweise bei 8000 Euro.

Das Programm Modernisierung 2009 der Landestreuhandbank fördert die Modernisierung von selbst genutztem und vermietetem Wohnraum mit bis zu 2500 Euro beziehungsweise mit einer Zinsvergünstigung, wenn bestimmte Einkommensgrenzen und Mietobergrenzen eingehalten werden.

Da Fördermittel oft vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden müssen, rät Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale, zu frühzeitiger Antragstellung.

INFO

Den Überblick über die Förderprogramme des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gibt es im Internet unter www.energieberatung-rlp.de, zum Abholen bei den örtlichen Verbraucherberatungsstellen und im Postversand gegen Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten, adressierten DIN-A5-Umschlags an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 4107, 55031 Mainz, Stichwort „Förderprogramme Alt- beziehungsweise Neubau“.

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